Ist der Rehabilitationssport gesetzlich geregelt?

Ja. Der Rehabilitationssport ist im 9. Sozialgesetzbuch verankert. Deshalb gibt es gesetzliche Rahmenvereinbarungen, an die  jeder zertifizierte Anbieter von Rehabilitationssport gebunden ist.

 

Ist eine Zertifizierung oder Qualifizierung vorgeschrieben?

Ja. Als Anbieter von Rehabilitationssport ist eine Zertifizierung und Anerkennung notwendig.

Alle Kursleitungen benötigen ebenfalls eine Zertifizierung und Qualifizierung zur Durchführung.

Der Gesundheitssportverein Euskirchen e.V. ist zertifiziert und anerkanntes Mitglied im Behindertensportverband NRW, Deutschen Sportbund und anerkannt von den gesetzlichen Krankenversicherungen. Wir sind berechtigt mit allen Krankenversicherungen abzurechnen.

 

Was unterscheidet den Rehabilitationssport von anderen Kursen?

Der Rehabilitationssport wird zielgerichtet auf die gesundheitlichen Einschränkungen der Kursteilnehmenden geplant und durchgeführt. Die Leitung der Kurse darf nur von einer zertifizierten und von den Krankenkassen anerkannten Kursleitung durchgeführt werden.

 

Werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen?

Ja. Es werden 50 bis maximal 120 Übungseinheiten von den gesetzlichen Krankenversicherungen zu 100 % übernommen.

Wir übernehmen die Abrechnung für Sie.

 

Ist ein Gerätetraining zu einem gewissen Prozentsatz im Rehasport erlaubt?

Nein.

Der Rehasport ist ein Gruppensport mit maximal 15 Teilnehmenden.

 

Sie möchten schneller eine Linderung Ihrer Beschwerden erreichen?

Dann nutzen Sie das Angebot in einer kleineren Gruppe zu trainieren. Mit maximal 10 Teilnehmenden ist ein 

individuelleres Training möglich. Dadurch erreichen Sie viel schneller eine Schmerzlinderung und können ihr Leben wieder genießen.

 

Kann man auch ohne Verordnung am Rehabilitationssport teilnehmen?

Ja.

 

Bietet der Gesundheitssportverein Wassergymnastik an?

Nein.

 

Der Rehabilitationssport ersetzt keine Physiotherapie !

Zurzeit gibt es keine Corona Zugangsbeschränkungen.